Universität Gesamthochschule Essen

Die Gesamthochschule (abgekürzt GH oder GHS) war eine Hochschulform, die Merkmale von Universitäten und Fachhochschulen miteinander verband. Sie ermöglichte ein Hochschulstudium in bestimmten so genannten „integrierten Studiengängen“ sowohl mit Fachhochschulreife als auch mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur). In einigen dieser integrierten Studiengänge konnten verschiedene Diplome erworben werden: das Diplom I, als Abschluss eines wissenschaftlichen Kurzzeitstudiums, sowie das Diplom II, das dem herkömmlichen Universitätsdiplom entsprach. Zusätzlich wurden reine Fachhochschulstudiengänge angeboten, mit dem Abschluss Fachhochschul-Diplom.

Inhaltsverzeichnis

1Geschichte

2Studienmodelle und Brückenkurse

2.1Y-Modell

2.2Konsekutivmodell

2.3Integrierter Studiengang mit einer Abschlussmöglichkeit

3Gesamthochschulen in Deutschland

4Zukunft

5Siehe auch

6Weblinks

7Einzelnachweise

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pläne zum Aufbau von Gesamthochschulen wurden seit Mitte der 1960er Jahre in mehreren Bundesländern diskutiert, unter anderem in Baden-Württemberg (Dahrendorf-Plan) und Berlin (Evers-Modell). Die erste Gesamthochschule (und einzige außerhalb Nordrhein-Westfalens) entstand jedoch 1971 unter dem hessischen Kultusminister Ludwig von Friedeburg in Kassel.

Ein Jahr später, am 1. September 1972, wurden in Nordrhein-Westfalen als „praktisches Reformmodell“ zeitgleich fünf Gesamthochschulen in Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal gegründet, außerdem die Fernuniversität-Gesamthochschule Hagen. Dieses „integrative Modell“ verfolgte mehrere Ziele:

die Überwindung unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen (Hochschulreife- und Fachhochschulreifezeugnis) – das erklärte bildungs- und sozialpolitische Ziel der damaligen Landesregierung und sicherlich Hauptmotivation zur Entscheidung für dieses Modell

den einheitlichen organisatorischen Zusammenschluss von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

die Schaffung von integrativ auf Fachbereiche ausgerichteten Grundeinheiten für Forschung und Lehre alternativ zu den anderswo studiengangsbezogenen Strukturen

die Zusammenführung des wissenschaftlichen Personals (Lehrende und Forschende) zu einer funktionalen Einheit

In Nordrhein-Westfalen führten ab 1. Januar 1980 die Gesamthochschulen durch das Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 die Bezeichnung Universität-Gesamthochschule.[1]

Zum 1. Januar 2003 wurden die Universität-Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen auf Vorschlag eines Expertenrates in Universitäten umgewandelt. Die Hochschulart Gesamthochschule wurde aufgegeben, da sich das Modell aus spezifischen in der Struktur der Gesamthochschulen liegenden Gründen nicht bewährt habe. Die Umwandlung erfolgte unter der Maßgabe, dass die Hochschulen als Universitäten zu einer dezidierten Profilbildung in Forschung und Lehre gelangen.[2]

Studienmodelle und Brückenkurse[Bearbeiten | 

Y-Modell

Beim Y-Modell, das vor allem an den nordrhein-westfälischen Gesamthochschulen praktiziert wurde, absolvierten zunächst alle Studenten ein gemeinsames Grundstudium (bis zum Vordiplom bzw. zur Zwischenprüfung). Im Hauptstudium konnten sich die Studenten dann für das Diplom I oder II entscheiden. Studenten mit Fachhochschulreife mussten bis zum Vordiplom sogenannte Brückenkurse absolviert haben, mit der die fachgebundene Hochschulreife erworben wurde, wenn sie sich für das Diplom II entschieden hatten.